Samstag, 21. Februar 2015

Ey, Hasbro! Astreiner Arschlochmove!


Aloha. Die Wauzis basteln ein Fansite-Kit für D&D Next und die Köfferchenträger von Hasbro schreiben (wahrscheinlich "med die bluode von nit geteufte kindelyn") die Nutzungsbedingungen dazu. Die Jungs und Mädels sind eindeutig vom Schlage Internetausdrucker. Verboten ist im Grunde genommen alles. Du darfst nix anbieten, keine selbstgeschriebenen Module und auch sonst kein Material. Auch nicht umsonst. Nein. Selbst mit dem Fansite-Kit, also für registrierte Fanseiten, ist derlei verboten:
Please note that this Fan Site Policy does not allow you to publish, distribute or sell your own free-to-use games, modules or applications for any of Wizards' brands including, but not limited to, Dungeons & Dragons. For questions concerning digital rights for all other Wizards brands, please visit www.wizards.com/customerservice.
Ich war im angegebenen Customerservice und konnte keine klare Ansage finden, ob ich selbstgeschriebenes D&D Next Zeug gratis zum DL anbieten darf oder nicht. Rechtlich findet man sich da in einer Grauzone (mindestens). Daß Hasbro bereits auffordert, Material zu entfernen, kann als Omen gelesen werden.

Ich danke für die Policies von Savage Worlds, FATE und DSA. Die sind klar definiert und erlauben es, sich auszutauschen und Material zu teilen. Von der OGL fange ich gar nicht erst an.

Das Verhalten von Hasbro erinnert mich stark an die Mitte der 1990er, als die Hexe von Endor umging und quasi höchstpersönlich TSR-Fanseiten im Internet erwürgte. Hat ihnen viel Feindschaft eingebracht und wahrscheinlich den Abstieg der Firma noch beschleunigt.

Wer die Vergangenheit nicht kennt, tritt doch immer wieder in dieselben Scheißhaufen.

9 Kommentare:

Athair hat gesagt…

Hab ich schon anderswo geschrieben:
Gegenüber der unmittelbaren Konkurrenz (OSR, Pathfinder, 13th Age) ist die >>D&D Fan Site Kit & Policy<< ein echter, ernstzunehmender Wettbewerbsnachteil.

Den Wunsch, die eigenen Rechte zu schützen, kann ich nachvollziehen. Aber: Fan-Work wirkt nunmal als Multiplikator.
Wer da restriktiv vorgeht, verliert diesen doch recht erheblichen Werbeeffekt. Der Rollenspielarm von GW, Black Industries, hat das damals bei WFRP2 verstanden. FFG nicht.

Greifenklaue hat gesagt…

Ohh, da hätte ich deutlich mehr erhofft ... Schade.

@FFG: Seh ich nicht so. ZU WH3 und zu SW gibt es echt viel Fanmaterial, gar direkt im FFG-Forum.

Anonym hat gesagt…

Seh das nur ich so, oder ist „does not allow“ überhaupt kein Verbot? Ich bin jetzt nicht so vertraut mit US-amerikanischem Juristensprech, aber bei einem tatsächlichen Verbot würde ich Sachen wie „prohibits“ oder „forbids“ erwarten.

Dagegen steht natürlich mein (zugegebenermaßen rudimentäres) Verständnis US-amerikanischen Rechtslage, die, so lange keine Markenrechte verletzt werden, den Wauzis keine Handhabe gibt, selbst geschriebenes Material zu verbieten. Scheint wohl hauptsächlich eine juristische Nebelkerze zu sein, um Leute abzuschrecken.

Stefan Matthias Aust hat gesagt…

Auf Deutsch ungefähr "Die Nutzung der Grafiken (das Fan-Site-Kit) berechtigt nicht, Apps, Abenteuer oder Rollenspiele zu veröffentlichen, zu verbreiten oder zu verkaufen." Mehr wird nicht gesagt. Daraus kann man insbesondere NICHT schließen, dass selbiges verboten ist.

Die Grafiken sind dazu gedacht, Webseiten (und Charakterbögen) zu verschönern, nicht mehr, nicht weniger. Dazu führen sie dann noch ein paar weitere Regeln auf, aber das ist für diese Diskussion egal.

Völlig unabhängig von den Grafiken (also dem Fan-Site-Kit) konnte und kann man IMHO Abenteuer veröffentlichen, wenn man Wizards Copyright, Trademark und Tradedress nicht verletzt, sprich, deren Texte nicht kopiert, deren Logos und Marken nicht benutzt und nicht versucht, dass so aussehen zu lassen, wie das Original.

TheShadow hat gesagt…

Du hast mein Haar gespalten.

"sprich, deren Texte nicht kopiert, deren Logos und Marken nicht benutzt und nicht versucht, dass so aussehen zu lassen, wie das Original."

Du kannst also DDN-Material veröffentlichen solange Du verschweigst, daß es sich um DDN-Material handelt. Jaaaaaah. Insofern bedeutet dieser Passus GENAU, "dass selbiges verboten ist".

Selbstverständlich kann ich RSP-Material veröffentlichen, das habe ich auch nie angezweifelt. Was ich nicht darf, ist eine Sundered-Skies-Konvertierung anbieten und kenntlich machen, daß die Konversion für DDN gedacht ist. Das ist verboten.

Warum kein Fanware-Logo und gut ist? Geht bei anderen doch auch.

Thorngage hat gesagt…

@edvardelch: "does not allow" bedeutet "es ist nicht erlaubt". Wenn etwas nicht erlaubt wird, ist es aus Sicht von WotC verboten.
Wenn man sich die Terms oft Use anschaut, ist es nur erlaubt, über DnD zu schreiben. Also, ob man es gut findet, ob es Spaß macht. Und das war es auch im grobem schon.
Bevor man so gegängelt wird, lässt man es einfach und verwendet seinen Enthusiasmus auf etwas anderem.

Anonym hat gesagt…

@Thorngage: Du hast aber gemerkt, dass der Satz Aktiv und nicht Passiv ist, oder? Du kennst den Unterschied zwischen "x erlaubt nicht, y zu tun" (y könnte aber von anderer Stelle erlaubt werden) und "y ist nicht erlaubt"?

Tagschatten hat gesagt…

Das ist sehr akademisch. Diese hypothetische "andere Stelle" existiert aber nicht, vielleicht "noch nicht", meinetwegen. Ergo ist es generell verboten, DDN-Fanmaterial als solches kenntlich zu machen. Der Sinn eines Fansite-Kits ist es, genau diesen Rahmen abzustecken. Wie kann ich das Material verwenden und was darf ich wie verbreiten. Die Antwort hier ist halt klar.

Du kannst Dich jetzt in Grauzonenspekulationen ergehen, weil Du vielleicht juristische Kenntnisse hast oder halt gerne sowas machst ;). Für Otto-Normalfan ist die Botschaft klar: Finger weg, Du kannst die Risiken nicht abschätzen.

ghoul hat gesagt…

Juristisches ist nunmal immer sehr akademisch.
Und von der Rechtsabteilung eines großen Konzerns wie Hasbro sollte man kein Fingerspitzengefühl für Fanbefindlichkeiten der Rollenspielszene erwarten.

Natürlich hast Du letztendlich recht mit Deiner Kritik daran.

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