Freitag, 18. Mai 2012

Denk ich an Deutschland in der Nacht...

...Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Tränen fließen.

In Deutschland verhindert die Polizei mittlerweile, daß Bürger Staatsinsassen das Grundgesetz verteilen, schreibt die FAZ. Ich glaube, etwas Widerlicheres ist lange unter keinem Stein in meinem Garten mehr hervorgekrochen.
Oben sagt der Beamte an der Absperrung: „Hier dürfen Sie nicht durch“. Nur Anwohner dürften passieren. „Da gibt es nichts zu sehn, eben weil wir total abgeriegelt haben“, ergänzt er. Ein Blick über seine Schulter zeigt gähnend leere Straßen. (....) Eingekreist von Polizisten bekommen sie gerade ihre Personalausweise zurück und dürfen ihre Grundgesetze nicht weiter verteilen.
Nur mal so als Frage: Wann sind wir eigentlich an diesem Punkt:

Artikel 20 Grundgesetz
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Gut Nacht, Deutschland

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